Voraussetzungen für den
§34a-Schein

Der sogenannte Security Schein ist für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich Pflicht. Der Erwerb dieses Nachweises ist durch §34a der Gewerbeordnung geregelt. Die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe setzt eine erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK voraus.

 

Die 34a-Schein-Voraussetzungen

Die 34a-Schein-Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Eintragsfreies Führungszeugnis

Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche

Zudem überprüft die zuständige Stelle verschiedene Vorraussetzungen, die für eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst erforderlich sind. Deshalb ist neben den fachlichen Kenntnissen,  insbesondere auch spezielle Kompetenzen im Umgang mit fremden Menschen wichtig. Da während der Arbeit im Sicherheitsdienst die Gefahr eines Angriffs besteht, sind auf jeden Fall besondere Kenntnisse und Handlungsweisen erforderlich. Ebenfalls wichtig ist spezielles Fachwissen über die rechtlichen Grenzen des eigenen Handelns.
All diese Kenntnisse sind Bestandteil unseres Vorbereitungskurses.

 

Einwandfreies Führungszeugnis als Grundvoraussetzung für den Security Schein

Die zuständige Stelle überprüft die Zuverlässigkeit der Person. Sofern der Antragssteller dies nicht belegen kann, wird die Ausstellung des 34a-Scheins dann abgelehnt. In diesem Fall ist keine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe möglich. Sobald der Antragsteller Vorstrafen hat oder Mitglied einer verfassungswidrigen Partei ist, kann dies zu einer Ablehnung führen. Als Voraussetzung für den 34a-Schein gilt also auch ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis.